Der Freimaurer-Satzungsausschuss

Verwaltung der Freimaurerloge Du liest Der Freimaurer-Satzungsausschuss 3 Minuten Weiter Freimaurerisches Bestattungskomitee

Der Satzungsausschuss der Freimaurerloge besteht aus drei Männern. Diese drei Männer werden üblicherweise vom Meister vom Stuhl der jeweiligen Loge ernannt. Der dreiköpfige Ausschuss setzt sich somit aus einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern zusammen.

Aufgaben des Freimaurer-Satzungsausschusses

Hier sind die Aufgaben des Satzungsausschusses der Freimaurer:

  • Sie überprüfen die aktuelle Satzung der Loge und erarbeiten die notwendigen Änderungen.
  • Sie verlasen die vorgeschlagenen Änderungen während der Sitzungen.
  • Sie übermitteln diese Änderungen dem Freimaurersekretär schriftlich.

Da die Mitglieder des Freimaurer-Satzungsausschusses für die Verwaltung der Logensatzung zuständig sind, müssen sie über umfassende Kenntnisse der Satzung der Großloge verfügen. Dies hilft ihnen bei der Auslegung und Änderung der Logensatzung. Sie benötigen mehr als nur oberflächliche oder grundlegende Kenntnisse der Logensatzung.

Ihr Verständnis der Logenstatuten muss umfassend und tiefgründig sein. Dies ist ein wesentlicher Grund, warum die Mitglieder dieses Komitees vom Meister vom Stuhl sorgfältig ausgewählt werden müssen.

Der Logensekretär ist in der Regel das sachkundigste Mitglied der Loge. Er hat üblicherweise alle Bände der Satzung der Großloge des jeweiligen Jurisdiktionsbereichs gelesen. Daher ist der Logensekretär üblicherweise das dritte oder vierte Mitglied des Satzungsausschusses der Freimaurer.

Wenn der Logensekretär jedoch nicht die Person mit den besten Kenntnissen über die Freimaurerstatuten ist, kann der Logenmeister sich bei denjenigen erkundigen, die mit den Statuten der Großloge am besten vertraut sind, und diese in den Statutenausschuss berufen.

Jede Freimaurerloge sollte über eine Bibliothek verfügen, die die aktuellste Fassung der Satzung der Großloge enthalten sollte. Falls diese Fassung in der Bibliothek fehlt, ist sie bei der Großloge anzufordern. Die Satzungen der untergeordneten Logen müssen zwingend mit der Satzung der Großloge übereinstimmen.

Werden die Statuten untergeordneter Logen geändert, muss die Großloge zur Genehmigung benachrichtigt werden. Daher müssen alle Statutenänderungen von der Großloge genehmigt werden.

Der häufigste Grund für die Ablehnung von Satzungsänderungen durch die Großloge ist, dass die untergeordneten Logen die Satzung der Großloge nicht ausreichend verstehen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit von Mitgliedern, die die Satzung der Großloge kennen. Nach der Ablehnung von Satzungsänderungen muss der Änderungsprozess von Neuem beginnen.

Wenn die Statuten der Großloge nicht richtig verstanden werden, kann die Änderung der Logenstatuten viel Zeit in Anspruch nehmen.

Vorgeschlagene Änderungen der Logenstatuten werden üblicherweise in der zweiten und dritten nichtöffentlichen Sitzung verlesen. Dies kann jedoch je nach den Statuten der jeweiligen Loge variieren.

Abstimmung in der Loge: Nach der dritten Mitteilung stimmen die Mitglieder über die vorzunehmenden Änderungen ab. Stimmen die Logenmitglieder diesen Änderungen zu, werden diese neu getippt, datiert und gedruckt. Die geänderte Satzung wird allen Brüdern zugänglich gemacht.

Jährliche Überprüfung der Loge: Die Satzung wird üblicherweise einmal jährlich überprüft. Die meisten Logen führen ihre jährliche Satzungsüberprüfung auf der ersten Jahreshauptversammlung durch, die nach der Amtseinführung der Amtsträger und vor der Kontaktaufnahme mit der Großloge stattfindet.

Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden den Mitgliedern per Post zugesandt: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden zusammen mit den entsprechenden Benachrichtigungen an alle Mitglieder verschickt. Dies ist vorteilhafter, da dadurch der Aufwand und die Kosten für den separaten Versand der Satzungsänderungen entfallen.

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